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Wie werden die Mitglieder der Stiftungsorgane, also des Vorstands und des Kuratoriums, bezahlt und wird dadurch das Stiftungsvermögen verbraucht?

Wie werden die Mitglieder der Stiftungsorgane, also des Vorstands und des Kuratoriums, bezahlt und wird dadurch das Stiftungsvermögen verbraucht?

Die Mitglieder der Stiftungsorgane (Vorstand und Kuratorium) sind ehrenamtlich tätig. Sie wenden für die Tätigkeit als Stiftungsorgan ihre Freizeit auf und erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Damit die Mitglieder der Stiftungsorgane nicht noch aus eigener Tasche dazu zahlen müssen, werden für Gremiensitzungen Reisekosten im üblichen und gesetzlichen Rahmen erstattet und ein pauschales Sitzungsgeld von derzeit Euro 100,00 pro Person und Sitzung gezahlt.