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Reicht das Stiftungskapital der RGK aus, um alle Ruhegehaltszahlungen vollständig zu erfüllen?

Reicht das Stiftungskapital der RGK aus, um alle Ruhegehaltszahlungen vollständig zu erfüllen?

Die RGK ist seit ihrer Gründung im Jahr 2001 einem stark veränderten Kapitalmarktumfeld ausgesetzt. Die zu erzielenden Renditen aus der Anlage des Stiftungskapitals sind wegen der Niedrigzinsentwicklung deutlich unter den bei der Gründung der RGK angenommen Renditen geblieben. Deshalb ist die RGK als „Verbrauchsstiftung“ zu bezeichnen. Wie lange das Stiftungskapital letztendlich reichen wird, kann heute noch nicht sicher beantwortet werden, weil dies unter anderem von der Kapitalmarktrendite und dem Kapitalbedarf für die Ruhegelder abhängt.