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Ab wann habe ich einen Anspruch auf Zahlung des Ruhegehaltes?

Ab wann habe ich einen Anspruch auf Zahlung des Ruhegehaltes?

Entsprechend der Satzung und den Leistungsrichtlinien (LR) wird Ruhegehalt gezahlt sobald der Beschäftigte eine gesetzliche Vollrente bezieht und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Eine Kürzung des Ruhegehaltes für vorzeitige Inanspruchnahme von Ruhegehalt (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) entfällt.